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  Detektei

 

Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv
in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB.
Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden,
da dieser nicht garantiert werden kann.
Von Unternehmen werden eher Wirtschaftsdetekteien eingesetzt, die sich auf Ermitt-
lungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert haben.
Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt,
der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt.
Aus diesem Befugniskatalog ergeben sich unter anderem folgende Tätigkeitsbereiche.

  Adressermittlung
  Beweismittelsicherung
  Diebstahl und Vandalismus
  Drohung und Erpressung
  Erbschaftsangelegenheiten
  Unterhaltsangelegenheiten
  Suche von Personen

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