Bei der
Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden
und dem Detektiv
in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB.
Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden,
da dieser nicht garantiert werden kann.
Von Unternehmen werden eher Wirtschaftsdetekteien
eingesetzt, die sich auf Ermitt-
lungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich
spezialisiert haben.
Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt,
der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt.
Aus diesem Befugniskatalog ergeben sich unter anderem
folgende Tätigkeitsbereiche.
Adressermittlung
Beweismittelsicherung
Diebstahl und Vandalismus
Drohung und Erpressung
Erbschaftsangelegenheiten
Unterhaltsangelegenheiten
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